Reisebedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden unter der AESA Gastronomiebetriebs GmbH (Ferienwohnungen Haus Daheim) regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HOTELLERIE UND GASTRONOMIE ÖSTERREICHS und den unten stehenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

Anreise:

Die Appartements sind ab ca. 15.00 Uhr bezugsfertig. Sollten Sie später als 21.00 Uhr ankommen, so bitten wir Sie um einen kurzen Anruf bei unserer Hausdame Petra (+43) 664 174 76 72.

Abreise:

Wir ersuchen unsere Gäste, die Ferienwohnung bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben. Ein Late-Check-out kann mit unserer Hausdame Petra vor Ort vereinbart werden.

Reservierung:

Wir freuen uns, wenn Sie schriftlich bei uns reservieren. Anschließend senden wir Ihnen die Reservierungsunterlagen, wo wir Sie ersuchen, uns Kreditkartendetails zuzusenden oder eine Anzahlung zu überweisen. Anschließend erhalten Sie nach Erhalt einer Anzahlung oder Nach Erhalt der Kreditkartendetails die Reservierungsbestätigung. Mit der Reservierungsbestätigung (Buchungsbestätigung) entsteht eine verbindliche Buchung und die Reservierung geht in eine verbindliche Reservierung oder Buchung über.

Kaution:

Wir sind berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution in Höhe von 100 € pro Ferienwohnung muss in bar in Euro hinterlegt werden. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe (zB nach ordnungsgemäßer Grundreinigung durch Sie als Gast) des Mietobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensansprüche nicht berührt.

Nebenkosten:

Der Rechtsprechnung des BGH (Bundesgerichtshof) folgend, sind Nebenkosten feste Kosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, in den Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen. (zB. Strom, Gas, Heizung, Wasser, Wäsche), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Programmort, an der Vermieter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder und Kleinstkinder berechnet. Bitte beachten Sie die entsprechende Hinweise unter "Nebenkosten am Ort" bei den einzelnen Ausschreibungen zu den Mietobjekten.

Abfall

Der Ferienwohnungenmieter ist für die Müllentsorgung aus der Ferienwohnung in unseren Müllabstellraum neben dem Hauseingang verantwortlich und hat für eine ordentliche Mülltrennung (Buntglas Weissglas, Papier, Kunststoffe, Metall und Karton) Sorge zu tragen. Eine Abfallentsorgung aus dem Appartment wird ausdrücklich nicht durch unsere Hausdame durchgeführt! Die AESA Gastronomiebetriebs GmbH behält sich das Recht vor, bei fahrlässiger Mülltrennung den entstandenen Zeitaufwand durch unsere Mitarbeiter entgeltlich mit 70,00 € pro Stunde zu verrechnen.

Grundreinigung:

Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o.ö., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, welche zu trennen sind sowie das Abziehen der Betten und das Staubsaugen aller Räume, sodass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.
Eine Vernachlässigung der Grundreinigung wird mit 50 € veranschlagt und mit der hinterlegten Kaution veranschlagt!

Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC seitens des Vermieters.

Bezahlung:

Die Endrechnung ist spätestens 3 Tage vor Abreise bei unserer Hausdame Petra AUSSCHLIESSLICH IN BAR zu begleichen. Es werden keine nachträglichen Überweisungen akzeptiert!

Storno-Bedingungen:

Für die Stornierung Ihres Urlaubs, verspätete Anreise oder frühzeitige Abreise gelten die Bedingungen des österreichischen Hotelreglements.

Reiseversicherung:

Um den oben genannten Unannehmlichkeiten vorzubeugen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese können Sie sehr gerne ganz einfach selber abschließen oder Sie geben uns Bescheid und wir schließen die Versicherung für Sie ab.

Der Betrag der Versicherung beläuft sich auf 5% des Arrangementpreises. Zusätzlich dabei: Hubschrauberbergung im Skigebiet!

Bankverbindung:

IBAN: AT62 20502 00000 820332
BIC: SPIMAT21XXX

Bank: Sparkasse IMST AG, Zweigsparkasse Sölden
Kontoinhaber: AESA Gastronomiebetriebs GmbH

 

Haustiere:

Grundsätzlich sind Haustiere im Haus Daheim erlaubt. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Der Vermieter hat das Recht, eine Gebühr pro Haustier zu verrechnen.

Rechtswahl, Gerichtsstand:

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und AESA Gastronomiebetriebs GmbH findet ausschließlich ÖSTERREICHISCHES RECHT Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die AESA Gastronomiebetriebs GmbH ist Hochgurgl als Firmensitz. Für Klagen von der AESA Gastronomiebetriebs GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthlatsort im Ausland haben, oder deren Wohnistz oder gewöhnlicher Aufenthlat im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Silz oder Innsbruck vereinbart.

Rücktritt durch den Beherberger:

AESA Gastronomiebetriebs GmbH kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, oder durch sein Verhalten andere stört, oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall ist die AESA Gastronomiebetriebs GmbH berechtigt, den gesamten Reisepreis in Rechnung zu stellen.

 

 

Änderungen und Schreibfehler vorbehalten.
Hochgurgl, April 2018